RECHTSSTAAT? MENSCHENRECHTE? PRESSEFREIHEIT?
Wie Udo Voigt in einer Erklärung festgestellt hat, hat »die Justiz (…) wieder einmal unter Beweis gestellt, daß sie die Hure der Politik ist«. Nämlich indem das Bundesverfassungsgericht nach zehn Jahren Abwarten nunmehr feststellt, daß Udo wegen seiner politischen Gesinnung und seiner im Grundgesetz verankerten politischen Ämter als Privatmann diskriminiert werden darf – entgegen dem Buchstaben von Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz.
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