Perfekt versteckt hinter dem nichtssagenden Titel („Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“) beschloß der Bundestag am 14. 11. 2016 ein Regelwerk, das vor allem einem Zweck dient: Die Ausplünderung der gesetzlichen Krankenversicherung und der Verschleierung der durch die Zuwanderung entstehenden Behandlungskosten. Die medizinische Versorgung von Flüchtlingen soll aus den Ersparnissen der gesetzlich Krankenversicherten – der sogenannten Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds – bezahlt werden. Zu diesem Zweck sollen 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve entnommen werden. Wörtlich heißt es:
„Den Einnahmen des Gesundheitsfonds werden im Jahr 2017 einmalig 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zugeführt. Mit diesen Mitteln werden einerseits Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten finanziert. Bei erfolgreicher Integration in den Arbeitsmarkt und der damit perspektivisch zu erwartenden Mehreinnahmen handelt es sich dabei um vorübergehende finanzielle Auswirkungen….“
Diese Passage hat es gleich in mehrfacher Weise in sich. Zunächst werden in dreister Art und Weise allein die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen mit der medizinischen Versorgung von Zugewanderten belastet. Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind von der „solidarischen Finanzierung der durch die Zuwanderung entstehenden Kosten“ nicht betroffen. Aus diesem Kreis ist deshalb auch kein öffentlicher Aufschrei zu erwarten. Der Gesundheitsfonds speist sich zum großen Teil aus den Beiträgen der Pflichtversicherten und zum viel kleineren Teil aus Bundeszuschüssen. Eine Versicherung ist eine Solidargemeinschaft der Beitragszahler. Sie ist nicht dafür da, die Probleme von Menschen zu lösen, die niemals in diese Versicherung eingezahlt haben. Dann wäre die gesetzliche Krankenversicherung keine Versicherung mehr, sondern ein Selbstbedienungsladen. Inzwischen hat auch der Bundesrat zugestimmt. So kommen nun gesetzlich Versicherte unfreiwillig für eine sachfremde Leistung auf, das heißt sie werden bestohlen und betrogen. Keine Zeitung, kein öffentlich-rechtlicher Rundfunk- oder eine Fernsehstation klärt über diesen Raubzug auf! An diesem Sachverhalt ändert sich nichts, wenn das Ganze in einer Nacht-und-Nebel-Aktion “ordentliches Gesetz” geworden ist! Der Gesetzgeber, also die Große Koalition, betreibt dieses erbärmliche Spiel, weil SPD und Union vor der Bundestagswahl keine Steuererhöhung verbunden mit weiteren Stimmenverlusten riskieren wollen. Ein Klima von Pseudomoral und Aktionismus läßt kluges Abwägen nicht mehr zu; demokratische Prinzipien werden wegen eines von der Kanzlerin und ihren Hofschranzen behaupteten “humanitären Imperativs” umgangen bzw. völlig ignoriert. Der so hochgelobte und gepriesene demokratische Rechtsstaat wird vom Merkel-Regime Stück für Stück demontiert, und die multikulti-benebelte BRD-Hofpresse schweigt dazu.
Thomas Salomon