Berliner NPD sieht ihre Einschätzung zur Besetzung der Stadtratsposten bestätigt
In erfreulicher Offenheit sprach in den vergangenen Tagen Professor Heinrich Bücker-Gärtner (FHVR Berlin) davon, daß keine andere Großstadt eine „so dilettantische Verwaltung wie die Bezirke der Hauptstadt“ habe und rund ein Drittel aller Bezirksbürgermeister und Stadträte für ihre Tätigkeit ungeeignet seien. Den Grund sieht er laut Berliner Morgenpost vom 25.11.2007 darin, daß diese Posten aus politischem Kalkül heraus und nicht nach fachlicher Kompetenz besetzt werden würden.
Erst kürzlich stellten wir Berliner Nationaldemokraten die rhetorische Frage, ob es einer sinnvollen Aufgabenerfüllung innerhalb der Einheitsgemeinde Berlin nicht zweckdienlicher wäre, auf eine politische Besetzung der Stadtratsposten gänzlich zu verzichten und diesen Bereich der Verwaltung dem Zugriff der Parteien zu entziehen (der Artikel zur Ablehnung des Politischen Bezirksamts vom 27.10.2007 ist auf der hiesigen Netzseite zu finden).
Die Antwort ist eindeutig: Im Interesse unserer Heimatstadt Berlin und ihrer Bezirke muß die Vergabe der Stadtratsposten nicht nach Parteibuch, sondern nach individueller Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen. Die von Professor Bücker-Gärtner vorgeschlagene Auswahl über öffentliche Stellenausschreibungen erscheint uns Nationaldemorkaten dabei als gangbarer Weg.
Nicht erst seit den Buchveröffentlichungen (Das System – Die Machenschaften der Macht, Der Staat als Beute, Staat ohne Diener) des Hans Herbert von Arnim, Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, ist allgemein bekannt, daß sich die etablierten Parteien nicht am Gemeinwohl orientieren, sondern Partikularinteressen und Eigennutz den politischen Alltag beherrschen. Die durch Professor Bücker-Gärtner angesprochenen parteipolitische Besetzung der Stadtratsposten in den Berliner Bezirken ist da nur ein weiteres Mosaiksteinchen im Gesamtbild des derzeitigen politischen Systems.
Seit Jahren weist die nationale Opposition kritisch darauf hin, daß die im Artikel 21 des Grundgesetzes festgelegte Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes tatsächlich eine Allmachtstellung der etablierten Parteien bedeutet. Dieser Machtmißbrauch der etablierten Parteien (von der CDU über die SPD bis hin zur Linkspartei) zum Schaden des Gemeinwohls kann nur als undemokratisch und totalitär bezeichnet werden. Als Opposition in diesem Lande stehen wir Nationaldemokraten in der Pflicht, der Demokratie (zu deutsch: Volksherrschaft) wieder zum Durchbruch zu verhelfen.