Die Vorgänge erinnern an Stasi-Machenschaften. Ich habe im brandenburgischen Rauen mit Hilfe von Investoren ein Gut gekauft. Nachdem die örtliche Presse über den Plan berichtet hatte, dort ein Waldorflandschulheim eröffnen zu wollen, setzte sich ein – in West wie Ost offenbar gut funktionierendes – Räderwerk in Gang. Mit Betrug und Falschinformation wurde Hand in Hand gearbeitet.

Alle am Immobilienverkauf Beteiligten schienen von nun an nur das Ziel zu haben, „Rauen“ wieder »abzuwickeln«. Die verantwortliche Notarin Fuhr in Frankfurt (Oder) scheint planmäßig den Vollzug des Kaufvertrages behindert zu haben, in dem noch nicht einmal die übliche Vormerkung eingetragen wurde. Der Verkäufer, nach eigenen Angaben ehemaliges Mitglied der Waffen-SS, wurde offenbar unter Druck gesetzt. Der mutmaßliche Preis für den Widerruf seiner Vollmacht gegenüber dem Immobilienmakler: Ein viertel Jahr Urlaub im Süden. Für den alten Mann, der aufgrund immenser Überschuldung sein Gut verkaufen mußte und nun in einer Einzimmerwohnung lebt, ein Traum. Schließlich benötigte der feine Herr Schalkau noch einen offiziellen Grund für den ungewöhnlichen Schritt. Er behauptete plötzlich, es habe unzulässige Nebenabreden beim Kauf gegeben. Er stellte beim Finanzamt Selbstanzeige. Ihm zur Seite stand eine »alte Bekannte« der Gemeinde, die es, so eine Anzahl von Meinungen, schon lange auf das Landhaus Rauen abgesehen hat, eine Frau Dr. Rosemarie Arenstedt.

Sie war es dann auch, die offensichtlich mit einer falschen eidesstattlichen Versicherung die unzulässigen Nebenabreden dokumentieren wollte. Das Problem: Frau Dr. Arenstedt war nie bei Verhandlungen dabei. Ich stellte deshalb Strafanzeige wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung gegen diese Dame. Pikant wurde die Sache zusätzlich durch eine Information, die mir jetzt übermittelt wurde. Als Zweitkäufer des Gutes in Rauen wies ein mir vorliegender Brief an den Verkäufer Harald Schalkau ausgerechnet Frau Dr. Arenstedt und einen Herrn Stelten aus. Das dazu nötige Geld kam wohl offensichtlich vom Zweitkäufer aus Köln, dem Steuerberater Johannes Stelten.

Offenbar funktionieren die alten und neuen Seilschaften in Fürstenwalde. Wir haben uns deshalb anwaltlich zur Wehr gesetzt und Herrn Rechtsanwalt Rieger mit der Wahrnehmung unserer Interessen beauftragt. Zur Erinnerung: Der Kaufpreis wurde von mir unmittelbar nach Vertragsabschluß entrichtet. Die Gemeinde hat auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet, die Bank ihr Einverständnis zur Löschung ihrer Grundschulden erklärt. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum eine Vormerkung und dann eine Auflassung im Grundbuch nicht längst erfolgte.

Bezeichnenderweise wurde die Vormerkung des zweiten Käufers, der Frau Dr. Arenstedt schon drei Tage bevor der neue Kaufpreis von 210.000 Euro auf dem Notaranderkonto des Notars Rottenburg in Fürstenwalde gutgeschrieben wurde, im Grundbuch vollzogen. Ich gehe davon aus, daß im Laufe der Prozesse noch einige für den Staat unangenehme Dinge auftauchen werden. Es ist unglaublich, daß das Land Brandenburg mit einer möglichen Betrügerin gemeinsame Sache zu machen scheint. Schließlich erklärte die Behörden schon vollmundig, es solle mit dem neuen Kauf in Rauen eine „soziale“ Begegnungsstätte entstehen. Ich wende mich auch an die brandenburgische Landtagsfraktion der DVU, hier mittels Anfragen für Aufklärung zu sorgen.

Eine weitere Spur führt schließlich nach Hannover. Auch die Rolle der Norddeutschen Landesbank muß jetzt eingehend untersucht werden, weil sie plötzlich, ohne eine rechtliche Prüfung abzuwarten ihre erteilte Löschungsbewilligung zurückzog. Daß man in Hannover von Seiten der etablierten Parteien nicht über einen möglichen Einzug der NPD in den Landtag begeistert ist, kann man noch nachvollziehen. Daß dafür womöglich die Landesbank eingespannt wird, dagegen nicht.

Da ich wegen der unzulässigen Zeitverzögerungen für die Eintragungen ins Grundbuch durch die Notarin und der nun unklaren rechtlichen Situation noch nicht voll in das Gut investieren kann, freue ich mich, daß der NPD-Landesverband Brandenburg jetzt durch einen Vorstandsbeschluß einer Untervermietung zugestimmt hat.

Rauen, den 05.10.2007

Andreas Molau