Berlin – Die NPD hat den Innenminister des Landes Brandenburg, Jörg Schönbohm, dazu aufgefordert, die Umtauschaktion der NPD-Schulhof-CD einzustellen. Sollte das nicht geschehen, dann wird die Partei beim Verwaltungsgericht Klage einreichen und den Landeswahlleiter über eine mögliche Wahlanfechtung informieren.
Auf Veranlassung von Schönbohm, führt die Verfassungsschutzbehörde des Landes diese Umtauschaktion durch, bei der die von der NPD verteilte Schulhof-CD an die Adresse der Behörde in Potsdam geschickt werden soll und der Einsender eine andere CD erhält.
Die NPD weist den Minister darauf hin, daß das Verteilen der besagten Schulhof-CD Bestandteil des Wahlkampfes der NPD ist. Deshalb ist es auch nicht Aufgabe des Brandenburger Verfassungsschutzes, zum Einschicken der NPD-CD aufzurufen. Das ist ein unzulässiger Eingriff einer staatlichen Behörde in den Wahlkampf. Es ist nicht bekannt, daß vom Minister zum Einsenden von Wahlkampfmaterial zum Beispiel von der CDU oder der Linkspartei PDS aufgerufen wird, um dieses gegen anderes Material umzutauschen.
Die NPD hat dem Innenminister eine Frist bis zum Wochenende gesetzt, seine rechtswidrige Aktion einzustellen und dies öffentlich zu machen.
Berlin, den 09.09.05