Berlin – Der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) wurde vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichtes die beantragte Fristverlängerung bis zum 23. April 2001 zur Erwiderung gewährt. Die NPD hatte in dem von der Bundesregierung am 30. Januar 2001 beantragten Verfahren um das Verbot eine Fristverlängerung um vier Wochen beantragt.

Der Südwestrundfunk (SWR) hat es abgelehnt, die Rundfunk- und Fernsehspots der NPD zu den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg auszustrahlen.
Das Verfahren ist noch beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim anhängig. Die Rechtsabteilung der NPD erwartet eine Entscheidung in den nächsten Stunden und geht davon aus, daß die Werbespots noch am kommenden Wochenende gesendet werden.

Klaus Beier