Angesichts des angestrebten NPD-Verbotsverfahrens, όber das die Innenministerkonferenz am 20.Oktober abschlieίend entscheiden will, droht das Bundesverfassungsgericht zur Bόhne einer unfreiwilligen Enttarnung zahlreicher Spitzel des sogenannten Verfassungsschutzes zu werden. In einer Pressemitteilung hat die Rechtsabteilung der NPD angekόndigt, man werde bei der Verteidigung auf die subversive Tδtigkeit des staatlichen Geheimdienstes besonderes Augenmerk legen. Hierzu gehφre es, der Φffentlichkeit und dem Gericht aufzuzeigen, wie VS-Agenten vorsätzlich Gewaltkriminalitδt in die NPD transportiert hδtten, um der Partei zu schaden. Die Rolle derartiger regierungsamtlicher Auftragstäter macht auch der Bundesregierung Sorgen. Vor dem Innenausschuß des Bundestages war Bundesinnenminister Schily wenig überzeugend, als er einen ersten Bericht όber die NPD vorlegte. Das darin enthaltene Material wurde von den Abgeordneten als unzureichend bewertet, man habe derartiges auch schon in der Zeitung gelesen.
Schily solle konkrete Anhaltspunkte fόr einen Verbotsantrag vorlegen, anhand derer sich eine »aggressiv- kδmpferische Haltung« der NPD nachweisen lasse. Doch davor schreckt die Bundesregierung zurόck. Der etwa 500 Seiten starke Bericht der entsprechenden Arbeitsgruppe wurde bisher kaum verbreitet, weil darin Erkenntnisse enthalten sind, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben wurden und deren Urheber geschόtzt werden mόίten. Deshalb soll vorerst nur das Parlamentarischen Kontrollgremium Einsicht erhalten, da man dort zur Geheimhaltung verpflichtet ist. Im Falle eines Verfahrens in Karlsruhe wird die Sache schwieriger.